Die Kosten für die QEP®-Zertifizierung Ihrer Praxis.
Die Kosten für die QEP®-Zertifizierung Ihrer Praxis sind von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgegeben. Das bedeutet, dass wir unsere Dienstleistung zu den gleichen Preisen anbieten, wie die anderen QEP®-Zertifizierungsstellen. Der Unterschied liegt daher allein im Qualitäts- und Serviceniveau und da werden wir Sie überzeugen.
Variante 1 - Praxis ohne Mitarbeiter
Ein Arzt / Psychotherapeut ohne Mitarbeiter
Dauer der Visitation: 2-4 Stunden
Kosten 1.200,- EUR
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200,- EURO |
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200,- EURO |
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550,- EURO |
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250,- EURO |
Variante 2 - Kleine Praxis
Ein Arzt / Psychotherapeut mit Mitarbeitern (Einzelpraxen)
Dauer der Visitation: 3-5 Stunden
Kosten 1.500,- EUR
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200,- EURO |
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300,- EURO |
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650,- EURO |
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350,- EURO |
Variante 3 - Mittelgroße Praxen
Zwei bis vier Ärzte / Psychotherapeuten mit Mitarbeitern (Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften)
Dauer der Visitation: 4-6 Stunden
Kosten 1.800,- EUR
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200,- EURO |
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300,- EURO |
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850,- EURO |
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450,- EURO |
Variante 4 - Große Praxen
Fünf bis sieben Ärzte / Psychotherapeuten mit Mitarbeitern (Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften)
Dauer der Visitation: 6-8 Stunden
Kosten 2.000,- EUR
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250,- EURO |
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350,- EURO |
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950,- EURO |
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450,- EURO |
Alle Kosten immer zuzüglich Mehrwertsteuer und Reisekosten auf Nachweis in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Anmerkungen:
- Praxisgemeinschaften können nur als organisatorische Einheit zertifiziert werden, wenn sie über ein einheitliches und übergreifendes QM-System verfügen, welches von allen Praxisinhabern mitgetragen werden.
- Bei der Definition der Praxisgröße ist die Anzahl der Zulassungen je Praxis entscheidend. Ausgenommen sind die vinkulierten Zulassungen im Rahmen des Jobsharing. Hier zählt die Zulassung des Seniorpartners.
Bei medizinischen Versorgungszentren, ausgelagerten Praxisteilen oder standortübergreifenden Praxen werden die Kosten in Absprache mit der Zertifizierungsstelle und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt.
Bei Unklarheiten bezüglich der Einordnung der Praxen in eine Variante, stellen wir eine schriftliche Anfrage an die Kassenärztliche Vereinigung zwecks Klärung des Sachverhaltes. Die Entscheidung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist bindend.
